1. Vertragsabschluss
Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich oder per Email erfolgen kann, bieten Sie der Firma Ecotrails den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung (Buchung) erkennen Sie die Tourbedingungen an, Grundlage des Vertrages sind die auf der Webseite genannten Leistungen.
Der Buchungsvertrag kommt durch Annahme in Form einer Buchungsbestätigung durch Ecotrails zustande. Die Anmeldung erfolgt verbindlich durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Die Buchungsperson, bzw. der Gruppenauftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden, insbesondere die Zahlung des Tourpreises und von Stornokosten, für welche sie/er die Buchung vornimmt.
2. Bezahlung
Die Errichtung des Tourenpreises kann durch Vorauszahlung oder Barzahlung vor Ort erfolgen. Ecotrails akzeptiert keine Kreditkartenzahlung und erhebt Gebühren für Paypal-Zahlungen. Eine Zahlung über MBWay ist möglich.
Die Vorauszahlung des vollen Tourpreises für Gruppen von über 10 Personen muss spätestens eine Woche vor Antritt erfolgen. Beim Kanuverleih kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der volle Betrag am Abfahrtstag bar eingezahlt oder unserem Konto gut geschrieben ist.
Kinder die das 5., und noch nicht das 15. Lebensjahr erreicht haben, zahlen den angegeben Kinderpreis. Dieser kann nur gewährt werden, wenn maximal 2 Kinder von einem Erwachsenen begleitet werden.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im Angebot auf der Webseite. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen/ -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Tourtermins, der Tour, des Ortes des Tourantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann Ecotrails eine Entschädigung der entstandenen Kosten erheben.
4. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Tourbeginn von der Tour zurücktreten. Ecotrails kann eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Tourpreis verlangen, der sich wie folgt ergibt:
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum der vereinbarten Tour und des Eingangs der Kündigung bei Ecotrails.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Tourveranstalter kann bis zur letzten Minute vor Antritt der Tour vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Stürme, extremes Hoch- oder Niedrigwasser, Umweltkatastrophen etc. einen sicheren Verlauf der Tour nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen.
6. Haftung des Veranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
Die Teilnahme an unseren Touren sind mit Risiken verbunden und erfolgen auf eigene Gefahr! Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Aufgrund der Bestimmungen des "Turismo de Portugal" bitten wir Sie vor der Tour, uns Ihr Einverständnis dazu unterschreiben.
7. Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Tourpreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Die Leistungsverpflichtung von Ecotrails ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
Ausrüstung
Schwimmwesten werden gestellt und müssen bei der Kanutour von allen Teilnehmern getragen werden. Sollten Teilnehmer das Tragen der Schwimmwesten verweigern, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Das Material ist in vollem Umfang und unbeschädigt nach der Tour zurück zu geben. Wir bitten wir Sie vor der Tour, uns Ihr Einverständnis dazu unterschreiben.
Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, uns Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort, bzw. unserer Tourleitung zur Kenntnis zu geben. Wir, bzw. die Tourleitung werden für Abhilfe sorgen sofern es möglich ist. Unterlassen Sie es, einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Tourenvertrages im übrigen.